Betäubung
Für die kieferchirurgischen Operationen gibt es diverse Möglichkeiten der Anästhesie.
Die einfachste Form der Betäubung ist die oberflächliche Anästhesie der Haut oder Schleimhaut mit Salben, Gel oder Spray. Bei der häufigsten Form der lokalen Betäubung wird mittels einer Spritze eine gewisse Menge an Betäubungsmittel in die Haut oder Schleimhaut injiziert, um das Operationsgebiet schmerzfrei zu bekommen z. B. für Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, Hauttumoren usw. Fast alle ambulant durchführbaren kieferchirurgischen Operationen lassen sich so betäuben.
In manchen Fällen ist eine Lachgas–Sedierung zusätzlich sinnvoll, wenn man sehr aufgeregt ist. Bei der medikamentösen Sedierung durch den Anästhesisten ist man deutlich tiefer sediert. Man kann sich nachträglich nicht mehr an den Eingriff erinnern. Die Praxis darf nur in Begleitung verlassen werden, ferner ist das Führen von Kraftfahrzeugen danach für 24 Stunden verboten.
Bei großen Eingriffen ist auch ambulant eine Intubationsnarkose durch den Anästhesisten möglich. Bei zahnärztlichen Eingriffen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der Regel nicht die Kosten für die Anästhesieleistung. Nach diesen Betäubungsverfahren müssen die Patienten im Aufwachraum noch beobachtet werden bis sie das Narkosemittel abgebaut haben. Sie dürfen die Praxis nicht ohne Begleitung verlassen und auch für 24 Stunden keine KFZ führen oder wichtige Verträge unterschreiben.